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Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Sie suchen rechtliche Beratung. Herr Bogazkaya
ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und hat sich auf folgende Schwerpunkte
konzentriert und hilft Ihnen gerne in diesen Bereichen :
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht.
Aber auch Anliegen, die nicht unter die Interessenschwerpunkte fallen werden bearbeitet. Sprechen sie uns einfach darauf an.
Zum Familienrecht gehören folgende Bereiche
- Trennung
- Scheidung
- Verfahren nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Versorgungsausgleich (Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften)
- Kindesunterhalt (für minderjährige und volljährige Kinder)
- Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt)
- Elternunterhalt (Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber ihren Kindern)
- Sorgerecht (Sorge für ein minderjähriges Kind, innerhalb und außerhalb der Ehe)
- Umgangsrecht (Kontakte zwischen Kindern und dem
Elternteil, der das Kind nicht ständig bei sich hat, unabhängig
von der Frage einer Ehe)
- Zugewinnausgleich (Ausgleich des Vermögenserwerbs in der Ehezeit)
- Probleme der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Erstellung und Prüfung von Ehe – bzw. Lebenspartnerschaftsverträgen
- vorläufiger Rechtsschutz (Durchsetzung von Ansprüchen in Eilfällen)
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (insbesondere Fälle häuslicher Gewalt)
- Internationales Familienrecht (familienrechtliche Verfahren bei Parteien mit ausländischer Staatsangehörigkeit)
Zum Strafrecht gehören folgende Bereiche
- Akteneinsicht und Prüfung der Ermittlungsakte
- Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
- Besuche und Betreuung während der Untersuchungshaft
- Schriftsätze und Anträge an Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft
- Wahrnehmung aller Gerichtstermine und Vernehmungstermine
- Verhandlungen mit den Strafverfolgungsbehörden
- Verteidigung wegen Verstoß gegen das StGB, BtMG, OWiG usw.
- Führerscheinentzug und Fahrverbot
- Verteidigung in Jugendstrafsachen
- Durchführung von Berufung und Revision
- Vertretung im Rahmen des Strafvollzuges und der Strafvollstreckung
Zum Arbeitsrecht gehören folgende Bereiche
- Abmahnungen
- Arbeitsverträge
- Aufhebungsverträge
- Vorbereitung und Abwehr von Kündigungen
- Betriebsverfassungsrecht
- Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen
- Abfindung
- Dienstwagenregelung
- Zeugnisstreitigkeiten
Zum Mietrecht gehören folgende Bereiche
- Mietvertrag (z. B. Art und Form des Mietvertrages, notwendiger Inhalt, Änderungen)
- Beendigung des Mietverhältnisses (z. B. ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Eigenbedarfskündigung)
- Miete (z. B. Fälligkeit, Mietminderung, Mieterhöhung)
- Rechte und Pflichten (z. B. Hausfrieden, Lärm, Tierhaltung, Winterdienst)
- Räumung (z. B. Räumungsverfahren, einstweiliger Rechtsschutz)
Zum Verkehrsrecht gehören folgende Bereiche
• Ersatz der Reparaturkosten, ggf. aufgrund eines Sachverständigengutachtens
• Wertersatz bei Totalschaden
• Schmerzensgeld
• Nutzungsausfall
• Verdienstausfall
• Mietwagenkosten
• Ersatz des Wertverlustes
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